Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Hundekindergarten Haas

Hundetagesstätte mit Übernachtungsangebot

 

Allgemein gilt:

Der Hundekindergarten Haas verpflichtet sich, die in Betreuung genommen Hunde bestens zu versorgen, artgerecht unterzubringen, zu füttern und zu pflegen, das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

 

§1 Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Hundekindergartens Haas im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

 

§2 Begriffsbestimmungen

(1) Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung des Hundekindergarten Haas verbleibt.

(2) Hundetagesstätte bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung des Hundekindergarten Haas verbleibt.

 

§3 Schnuppertermin/Buchung

(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch den Schnuppertermin des Hundekindergarten Haas eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.

(2) Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

(3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich schriftlich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet.

Bei einer Tagesbetreuung ist selbstverständlich auch eine individuell von zu Hause gewohnte Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, dies muss bei Vertragsabschluss genau angegeben werden und das Futter ebenfalls in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden.

(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundepension bei der Buchung mitzuteilen.

(5) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

 

§ 4 Vertragspartner/-abschluss

(1) Vertragspartner ist der Hundekindergarten Haas und der Eigentümer/Halter des Hundes (im folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet er dem Hundekindergarten Haas gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern dem Hundekindergarten Haas eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

(3) Der Hundekindergarten Haas bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.

(4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in den Hundekindergarten Haas gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn der Hundekindergarten Haas dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten zu 20% zahlt.

(5) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Anzahlung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt.

(6) Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn der Hundekindergarten Haas dem Kunden gegenüber bestätigt, den Hund in die gewünschte Betreuung aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist der Hundekindergarten Haas verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung vom Hundekindergarten Haas an den Kunden zu erstatten.

(7) Hunde, die noch nicht im Hundekindergarten Haas zur Betreuung waren, müssen vor einem mehrtägigen Aufenthalt für ein paar Schnupperstunden im Hundekindergarten Haas angemeldet werden, an dem entschieden wird, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt in einer Hundepension geeignet ist.

(8) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss einen Tag vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung des Hundekindergarten Haas, den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist der Hundekindergarten Haas berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.

 

§ 5 Leistungen

(1) Der Hundekindergarten Haas ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hundekindergartens Haas zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hundekindergartens Haas an Dritte.

(3) Die Preise können von dem Hundekindergarten Haas geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde und/oder Zimmer, der Leistungen des Hundekindergartens Haas oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und der Hundekindergarten Haas dem zustimmt.

 

§ 6 Freier Auslauf und Sozialverträglichkeit

Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet der Hundekindergarten Haas dem in die Hundepension gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

 

§ 7 Impfungen, Krankheiten

(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in den Hundekindergarten Haas, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 3 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, europäische Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundepension hinterlegt.

(2) Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist der Hundekindergarten Haas berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten.

(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in den Hundekindergarten Haas außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde.

(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Der Hundekindergarten Haas übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von dem Hundekindergarten Haas keine Haftung übernommen werden.

(5) Der Hundekindergarten Haas übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Der Hundekindergarten Haas ist berechtigt einen Tierarzt eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

 

§8 Läufige Hündinnen

Läufige Hündinnen und Hündinnen, die während des Aufenthalts läufig werden könnten, können nicht in den Hundekindergarten Haas aufgenommen werden. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses dem Hundekindergarten Haas verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Sollte eine Hündin während des Aufenthalts läufig werden, muss die Betreuung abgebrochen werden. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

 

§9 Haftungsausschluss

(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.

(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung des Hundekindergarten Haas erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber des Hundekindergarten Haas oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundepension oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.

(4) Der Hundehalter stellt dem Hundekindergarten Haas und dessen Erfüllungsgehilfen von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beruhen.

(5) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt der Hundekindergarten Haas keine Haftung.

(6) Für eventuelle Schäden durch Beißereien unter den Hunden tritt der Hundekindergarten Haas nicht ein, es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.

 

§10 Kontaktperson im Notfall

Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die der Hundekindergarten Haas jederzeit telefonisch erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, dass eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.

 

§11 Nichtabholung

Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim, das die Hundepension aussucht, abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, maximal um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Hundepension behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.

 

§12 Betreuungszeiten

Die Hunde, die zur Hundepension oder in die Hundetagesstätte kommen, können von Montag bis Donnerstag jeweils in der Zeit von 07:00 bis 09.30 Uhr und von 16:30 bis 19:00 Uhr gebracht und abgeholt werden, freitags von 7.00 Uhr bis 09.30 Uhr und 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr. An geöffneten Wochenenden und an Feiertagen sind die Hol- und Bringzeiten von 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht, außer es wurde vorab mit der Hundepensionsleitung vereinbart. In diesem Falle muss dies schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten werden. Mündliche Vereinbarungen verlieren ihre Gültigkeit.

 

§13 Bezahlung für die Urlaubsbetreuung

Die aktuellen Preise entnehmen Sie der Homepage. Eine Preisliste liegt außerdem in der Hundepension aus. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Betreuungsvertrag wird die Reservierung verbindlich. Sie erhalten per E-Mail die Reservierungsbestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Rechnungsbetrages zu leisten haben. Geht innerhalb dieser Frist keine Anzahlung ein, so wird der Platz automatisch storniert.

Stornierungsgebühren fallen wie folgt an:

Stornierungen bis 30 Tagen vor Reiseantritt: kostenfrei

Stornierungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt bis 8 Tage vor Reiseantritt: 20 % werden fällig

Stornierungen ab 7 Tagen vor Reiseantritt: 100% werden fällig

 

§14 Rahmenbedingungen für die Tagesbetreuung

Reservierungen für die Hundetagesstätte sind verbindlich. Kostenfreie Stornierungen sind bis zum Vorabend des Aufenthalts 16:30 Uhr möglich. Wird ein Platz später als 16.30 Uhr am Vortag oder gar nicht abgesagt, wird der Tag in Rechnung gestellt bzw. auf der 10er Karte abgerechnet.

 

§15 Datenschutz

Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Hundepension behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.

 

§16 Spaziergänge

Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die Mitarbeiter des Hundekindergartens Haas mit seinem Hund Spaziergänge an der Leine durchführen dürfen. Auch erklärt er sich einverstanden, dass sein Hund zu diesem Zweck mit dem Auto zu den Spazierwegen gefahren werden darf. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Eine Haftung des Hundekindergartens Haas wird ausdrücklich nur auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

§17 Abschlussbestimmungen

Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Der Hundekindergarten Haas und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.


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